Als Fachübersetzerin lese ich jeden Tag komplizierte Texte. Ich setze mich mit komplexen Sachverhalten, Fachtermini, Fremdwörtern und verschachtelten Sätzen auseinander. Für Menschen mit Behinderungen oder Deutschlernende dagegen bleiben solche Texte unverständlich.
Damit aber alle sich informieren und weiterbilden können, hat die Europäische Kommission im Rahmen diverser Maßnahmen für Inklusion die Regeln für eine vereinfachte Sprache festgelegt. Dieses vereinfachte Deutsch wird „leichte Sprache“ genannt.
Die Regeln der leichten Sprache werden in der Broschüre „Leichte Sprache. Ein Ratgeber“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (in Kooperation mit Netzwerk Leichte Sprache) erläutert.
Leichte Sprache – für wen?
Alle können von einer vereinfachten Sprache profitieren. Aber die leichte Sprache richtet sich hauptsächlich an Menschen:
- mit Lernschwierigkeiten
- mit der Krankheit Demenz
- die nicht so gut Deutsch sprechen
- die nicht so gut lesen können
Grundregeln der leichten Sprache (schriftlich):
- einfache und kurze Wörter benutzen
- genaue Beschreibung
- keine Fachwörter und Fremdwörter
- keine Abkürzungen
- lieber Verben als Substantive
- Dativ statt Genitiv
- kein Konjunktiv
- keine Redewendungen und keine bildliche Sprache
- hohe Zahlen und Prozentangaben vermeiden
- kurze Sätze
- einfacher Satzbau
- einfache Schrift: Arial, Tahoma, Verdana (keine Serifenschrift)
- große Schrift mit großem Zeilenabstand
- linksbündig
- ein Satz pro Zeile
- keine Worttrennung
- dunkle Schrift auf hellem Papier
- Bilder und Piktogramme benutzen
Der Ratgeber gibt dazu viele Bespiele. Außerdem gibt er weitere Regeln für die mündliche Sprache (für Treffen und Tagungen) und für Internet.
FALC : leichte Sprache auf Französisch
Im Französischen spricht man von FALC (facile à lire et à comprendre – leicht zu lesen und zu verstehen).
Die Grundregeln des FALC sind in der Broschüre „L’information pour tous – Règles européennes pour une information facile à lire et à comprendre“ aufgelistet. Sie wurden vom Verein UNAPEI (Union nationale des associations de parents, de personnes handicapées mentales, et de leurs amis) zusammen getragen. Die Broschüre sowie Erklärungen und eine Checkliste können hier heruntergeladen werden: https://www.unapei.org/publication/linformation-pour-tous-regles-europeennes-pour-une-information-facile-a-lire-et-a-comprendre/
Texte in leichter Sprache
Zurzeit werden Texte in leichter Sprache vor allem von Behörden, Vereinen oder Institutionen zur Verfügung gestellt. Zukünftig werden aber wahrscheinlich immer mehr Informationen in leichter Sprache verfasst und veröffentlicht, damit das Wissen allen zugänglich wird.
Der BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V Dolmetscher und Übersetzer e.V) hat diesen Trend erkannt und bietet seit 2018 eine Reihe von Kursen für leichte Sprache mit anschließender Prüfung und Zertifizierung.
Beispiele von Texten in leichter Sprache:
Weiterführende Links: